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   VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15   

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VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15 (https://dejure.org/2016,26732)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15 (https://dejure.org/2016,26732)
VGH Hessen, Entscheidung vom 04. August 2016 - 9 B 2744/15 (https://dejure.org/2016,26732)
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 15.10.2015 - C-137/14

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    In seinem Urteil vom 15. Oktober 2015 (- C 137/14 -, juris Rn. 28 ff.) hebt der Europäische Gerichtshof unter Hinweis auf seine Trianel-Entscheidung nicht nur erneut hervor, dass es dem nationalen Gesetzgeber freisteht, die Rechte, deren Verletzung ein Einzelner im Rahmen eines gerichtlichen Rechtsbehelfs gegen eine Entscheidung, Handlung oder Unterlassung im Sinne von Art. 10a der Richtlinie 85/337 (jetzt Art. 11 der UVP-Richtlinie) geltend machen kann, auf subjektive Rechte zu beschränken, sondern stellt weitergehend fest, dass der betreffende Mitgliedstaat, wenn er davon Gebrauch gemacht hat, auch vorschreiben darf, dass die Aufhebung einer Verwaltungsentscheidung durch das zuständige Gericht die Verletzung eines subjektiven Rechts auf Seiten des Klägers voraussetzt, wie es in § 113 Abs. 1 VwGO geregelt ist.
  • EuGH, 12.05.2011 - C-115/09

    Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Nach der Trianel-Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (Urteil vom 12. Mai 2011 - Rs. C-115/09, juris Rn. 44 f.) ist es Sache der Mitgliedstaaten zu bestimmen, welches die Rechte sind, deren Verletzung zu einem Rechtsbehelf in Umweltangelegenheiten führen kann; ihnen steht es danach frei, die Rechte, deren Verletzung ein Einzelner geltend machen kann, auf subjektivöffentliche Rechte zu beschränken.
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Aus der von den Antragstellern angeführten, auf die Frage der Fehlerhaftigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung bezogenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22. Oktober 2015 (BVerwG 7 C 15.13) ergibt sich nichts anderes.
  • BVerwG, 21.11.2013 - 7 C 40.11

    Windenergieanlage; Außenbereich; Genehmigung, immissionsschutzrechtliche;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Das Gericht ist nach alledem zwar verpflichtet zu überprüfen, ob die artenschutzfachlichen Untersuchungen sowohl in ihrem methodischen Vorgehen als auch in ihrer Ermittlungstiefe im Gesamtergebnis ausreichen, um die Behörde in die Lage zu versetzen, die Voraussetzungen der artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände sachgerecht zu überprüfen, ein lückenloses Arteninventar muss aber nicht erstellt werden (vgl. BayVGH, a.a.O., Rn. 23; BVerwG, Urteil vom 21.11.2013 - 7 C 40/11 -, NVwZ 2014, S. 524/525).
  • BVerwG, 02.10.2013 - 9 A 23.12

    Ausführungsplanung; Planänderung; Planergänzung; unterlassene UVP-Prüfung;

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Dass ein subjektives Recht einem Einzelnen nur zuerkannt wird, wenn er durch die Zulassungsentscheidung überhaupt betroffen wird, widerspricht weder dem Ziel, der betroffenen Öffentlichkeit einen weiten Zugang zu den Gerichten zu gewähren (Art. 11 Abs. 3 Satz 1 UVP-Richtlinie), noch dem unionsrechtlichen Effektivitätsprinzip, das ebenso wenig wie das deutsche Recht eine Popular- oder Interessentenklage erfordert (vgl. BVerwG, Urteile vom 2. Oktober 2013 -9 A 23.12 -, juris Rn. 22 und vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, juris Rn. 23).
  • EuGH, 16.04.2015 - C-570/13

    Gruber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU -

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Auch in einer weiteren Entscheidung vom 16. April 2015 (- C-570/13 -, Gruber, juris Rn. 32 ff.) betont der Europäische Gerichtshof, dass nicht alle unter den Begriff der "betroffenen Öffentlichkeit" fallenden natürlichen und juristischen Personen oder Organisationen ein Recht auf Einlegung eines Rechtsbehelfs im Sinne von Art. 11 der UVP-Richtlinie haben müssen, sondern nur diejenigen, die entweder ein ausreichendes Interesse haben oder gegebenenfalls eine Rechtsverletzung geltend machen.
  • VG Freiburg, 05.02.2016 - 4 K 2679/15

    Aufhebungsanspruch Einzelner aufgrund Verletzung objektiv-rechtlicher

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Die Geltendmachung artenschutzrechtlicher Belange vermag ihrem Begehren zwar nicht schon aus diesem Grund zum Erfolg zu verhelfen, denn bei diesen von § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB erfassten Belangen des Naturschutzes handelt es sich um ausschließlich öffentliche Belange, und die Antragsteller sind dadurch allein nicht in ihren subjektiven Rechten verletzt (vgl. VG Freiburg, Beschluss vom 5. Februar 2016 -4 K 2679/15 -, juris Rn. 54 ff. mit weiteren Nachweisen).
  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Denn für die Feststellung einer fehlerhaften UVP oder UVP-Vorprüfung ist es zwar ausreichend, aber auch erforderlich, dass die angegriffenen Feststellungen in der UVP-Vorprüfung oder in der UVP substantiiert und damit konkret auf das jeweilige Vorhaben bezogen in Zweifel gezogen werden (Hess. VGH, Beschluss vom 21.12.2015 - 9 B 1607/15 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.01.2016 - 6 A 2.14

    Kein Rechtsschutz für Anwohner gegen Betriebsgenehmigung für den Flughafen Berlin

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht klagebefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung (Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 -, juris Rn. 10 und Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2016 - 7 LC 99/14 -, juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2016 - OVG 6 A 2.14 -, juris Rn. 21; Beier, "Paukenschlag aus Luxemburg? Die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Projekte", UPR 2016, S. 48).
  • OVG Niedersachsen, 18.02.2016 - 7 LC 99/14

    Fluglärm; Flugplatz; UVP-Vorprüfung; Verkehrsprognose

    Auszug aus VGH Hessen, 04.08.2016 - 9 B 2744/15
    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht klagebefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung (Hess. VGH, Beschluss vom 22.06.2016 - 9 B 605/16 - BVerwG, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 4 B 37.12 -, juris Rn. 10 und Urteil vom 20. Dezember 2011 - 9 A 30.10 -, juris Rn. 20 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Februar 2016 - 7 LC 99/14 -, juris Rn. 53; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20. Januar 2016 - OVG 6 A 2.14 -, juris Rn. 21; Beier, "Paukenschlag aus Luxemburg? Die gerichtliche Überprüfung von Zulassungsentscheidungen für UVP-pflichtige Projekte", UPR 2016, S. 48).
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VG Kassel, 26.06.2018 - 7 K 331/15

    Windenergieanlage; Drittanfechtung; Schallimmissionsberechnung, Alternatives

    Parallel zu dem vorliegenden Verfahren haben die Kläger gegen den Ausgangsbescheid einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gestellt, welchen das VG Kassel mit Beschluss vom 26. November 2015 (Az.: 3 L 330/15 KS) abgelehnt hat und die hiergegen erhobene Beschwerde mit Beschluss des VGH Kassel vom 4. August 2016 (Az.: 9 B 2744/15) zurückgewiesen worden ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakten und die beigezogenen Verwaltungsvorgänge sowohl des Klage- als auch des Eilverfahrens (Az.-VG: 3 L 330/15 KS / Az.-VGH: 9 B 2744/15), sowie auf das Protokoll der mündlichen Verhandlung Bezug genommen.

    Besteht demnach bereits die Möglichkeit, dass die Kläger in eigenen materiellen Rechtspositionen betroffen sind, so kann offen bleiben, ob ihre Klagebefugnis auch aus § 4 Abs. 3 i. V. m. Abs. 1 Sätze 1 und 2 des Gesetzes über ergänzende Vorschriften zu Rechtsbehelfen in Umweltangelegenheiten nach der EG-Richtlinie 2003/35/EG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz - UmwRG - im Folgenden in der bis zum 30. November 2016 geltenden Fassung) folgt (vgl. dazu bejahend: OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 24.06.2015 - 8 B 315/15 - und Urteil vom 25.02.2015 - 8 A 915/10 - a. A. BVerwG, Urteil vom 02.10.2013 - 9 A 23.12 - OVG Niedersachsen, Urteil vom 30.07.2015 - 12 KN 220/14 - und Beschluss vom 03.11.2016 -12 ME 131/16 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.04.2016 - 3 S 373/16 - HessVGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15 - sämtlich juris).

    Sowohl die in der Nebenbestimmung Nr. 3.13 der angefochtenen Genehmigung bestimmte Implementierung eines Abschaltlogarithmus als auch das ersatzweise vorgesehene Monitoring gehören zu den standardmäßigen und in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die von dem Beklagten zutreffend als grundsätzlich ausreichend zur Verhinderung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bezüglich Fledermäusen bewertet worden sind (Hess.VGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15 - juris).

    Der Hess. VGH hat in seinem Beschluss vom 4. August 2016 (Az.: 9 B 2744/15) unter anderem in Bezug auf die genannten Vögel ausgeführt, dass sich eine Fehlerhaftigkeit der UVP-Vorprüfung nicht erschließt.

  • VG Arnsberg, 17.10.2017 - 4 K 2130/16

    Windenergieanlagen in Werl-Hilbeck - Klage abgewiesen

    Besteht demnach bereits die Möglichkeit, dass die Klägerin in eigenen materiellen Rechtspositionen betroffen ist, so kann offen bleiben, ob ihre Klagebefugnis auch aus § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 1 oder Abs. 1a UmwRG in der maßgeblichen, seit dem 29. Juli 2017 geltenden Fassung folgt, vgl. den Schutznormcharakter aufgrund eines absoluten Verfahrensrechts bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 8 B 315/15 -, juris Rn. 6 ff. und Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 915/10 -, juris Rn. 51 ff. jeweils m.w.N.; a. A. BVerwG, Urt. vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23.12 -, juris, Rn. 21 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. Juli 2015 - 12 KN 220/14 -, juris, Rn. 25, und Beschluss vom 3. November 2016 -12 ME 131/16 , juris Rn. 29f; Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg, Beschluss v. 5. April 2016 - 3 S 373/16 -, juris, Rn. 12; VGH, Hessen, Beschluss vom 4. August .2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff., und ob sie neben einem Unterbleiben einer Umweltverträglichkeitsprüfung auch die Fehlerhaftigkeit einer tatsächlich durchgeführten UVP geltend machen kann.
  • VG Darmstadt, 29.03.2018 - 6 L 3548/17

    Weiterer Eilantrag gegen Windpark "Stillfüssel" abgelehnt

    Ein signifikant erhöhtes Tötungsrisiko kann dabei aber durch bereits im Genehmigungsverfahren aufgezeigte Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen ausgeschlossen werden (vgl. HessVGH, Beschluss v. 04.08.2016, Az. 9 B 2744/15 - juris; VG Kassel, Urteil v. 02.03.2016, Az. 1 K 1122/13.KS - juris).

    Zu den in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen zählen insbesondere auch die Implementierung eines Abschaltalgorithmus sowie ein vorgesehenes Monitoring (vgl. HessVGH, Beschluss v. 04.08.2016, Az. 9 B 2744/15 - juris).

  • OVG Niedersachsen, 03.11.2016 - 12 ME 131/16

    Antragsbefugnis; Außenbereich; Außenbereichsgrundstück; Darlegung; schlüssige

    21 ff.; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 5.4.2016 - 3 S 373/16 -, ZNER 2016, 157 f., hier zitiert nach juris, Rn. 12; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff., m. w. N).

    Diese Vorschrift bezieht sich damit nur auf die Sachprüfung im Rahmen eines (schon) zulässigen Rechtsbehelfsverfahrens und eröffnet lediglich solchen Personen, die schon aus anderen Gründen aufgrund einer möglichen Betroffenheit in einem materiellen Recht antragsbefugt sind, eine weitergehende Berufung auf die in Rede stehenden Verfahrensfehler im Rahmen der Begründetheitsprüfung des Antrags (vgl. BVerwG, Beschl. v. 27.6.2013 - BVerwG 4 B 37.12 -, BauR 2013, 2014 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 10; Nds. OVG, Urt. v. 30.7.2015 - 12 KN 220/14 -, NVwZ-RR 2016, 138 ff., hier zitiert nach juris, Rn. 25; Hess. VGH, Beschl. v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 9, m. w. N.).

  • VGH Hessen, 24.08.2016 - 9 B 974/16

    ARTENSCHUTZRECHTLICHE BELANGE; PRÜFUNGSUMFANG; SCHUTZKRITERIEN; STANDORTBEZOGENE

    Darüber hinaus wird von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannt, dass es sich bei diesen bei Vorhaben der vorliegenden Art regelmäßig behördlich verfügten konfliktvermeidenden Maßnahmen um Schutzmaßnahmen handelt, die durchaus üblich und auch als grundsätzlich geeignet anzusehen sind, um das Tötungs- und Schädigungsrisiko für zahlreiche Fledermausarten tatsächlich zu minimieren (s. Hess. VGH, Beschluss vom 04.08.2016 - 9 B 2744/15; vgl. auch: VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 - , juris Rn 47).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2018 - 8 A 11958/17

    Nachträgliche Kumulation von Windenergieanlagen; standortbezogenen Vorprüfung des

    Wie das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt hat, ist für das hier vorgesehene Schutzkonzept aus Abschaltalgorithmus und Monitoringauflage aber seit längerem auch in der Rechtsprechung anerkannt, dass es sich um ein dem Stand der Wissenschaft und Technik entsprechendes Konzept zur wirkungsvollen Reduzierung des Tötungsrisikos für Fledermäuse durch den Betrieb von Windenergieanlagen auf ein zur sicheren Vermeidung der Erfüllung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände hinreichendes Ausmaß handelt (vgl. etwa: OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. September 2017 - 3 L 145/14 -, juris, Rn. 52 ff., m.w.N.; s.a. den Senatsbeschluss vom 27. April 2017 - 8 B 10738/17.OVG -, NVwZ-RR 2017, 817 und juris, Rn. 12 und 25, sowie HessVGH, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 16).
  • VG Arnsberg, 29.11.2016 - 4 K 1589/15

    Rechtmäßige Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur

    vgl. den Schutznormcharakter aufgrund eines absoluten Verfahrensrechts bejahend: OVG NRW, Beschluss vom 24. Juni 2015 - 8 B 315/15 -juris, Rn. 6 ff. und Urteil vom 25. Februar 2015 - 8 A 915/10 -, juris, Rn. 51ff. jeweils m.w.N.; a. A. BVerwG, Urt. vom 2. Oktober 2013 - 9 A 23.12 -, juris, Rn. 21 ff.; OVG Niedersachsen, Urteil vom 30. Juli 2015 - 12 KN 220/14 -, juris, Rn. 25, und Beschluss vom 03. November 2016 -; 12 ME 131/16 , juris Rn. 29f; VGH Bad.-Württ., Beschluss v. 5. April 2016 - 3 S 373/16 -, juris, Rn. 12; VGH, Hess. Beschluss vom 4. August .2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 8 ff.

    vgl. zu letzterem: Verwaltungsgerichtshof (VGH) Kassel, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 -, juris, Rn. 19.

  • VGH Bayern, 09.05.2017 - 9 CS 16.1241

    Kein baurechtlicher Nachbarschutz für Mieter

    Sie lässt aber insbesondere nicht den Rückschluss auf ein selbständig durchsetzbares Verfahrensrecht zu (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 20.12.2011 - 9 A 30.10 - juris Rn. 20 f; B.v. 27.6.2013 - 4 B 37.12 - juris Rn. 10; U.v. 2.10.2013 - 9 A 23/12 - juris Rn. 21; VGH BW, U.v. 15.12.2016 - 5 S 987/15 - Rn. 35; HessVGH, B.v. 4.8.2016 - 9 B 2744/15 - juris Rn. 9; OVG Berlin-Bbg, U.v. 20.1.2016 - OVG 6 A 2.14 - juris Rn. 21; OVG RhPf, U.v. 15.2.2017 - 8 A 10717/16 - juris Rn. 33; BayVGH, B.v. 14.7.2015 - 15 ZB 14.1067 - Rn. 7).

    Nachdem der Gerichtshof der Europäischen Union (vgl. U.v. 15.10.2015 - C-137/14 - NVwZ 2015, 765 = juris Rn. 28ff.) bestätigt hat, dass ein Mitgliedsstaat nach den Bestimmungen der Richtlinie 2011/92/EU über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten die Zulässigkeit von Rechtsbehelfen Einzelner gegen Entscheidungen, Handlungen oder Unterlassungen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinie fallen, von Voraussetzungen wie dem Erfordernis einer Verletzung eines subjektiven Rechts abhängig machen kann, sieht der Senat auch vor dem Hintergrund des in der Beschwerdebegründung zitierten Urteils des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 25. Februar 2015 (8 A 959/10) keine Veranlassung, von der weiterhin aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der weit überwiegenden Mehrzahl der Obergerichte abzuweichen (vgl. BVerwG, B.v. 22.12.2016 - 4 B 13/16 - juris Rn. 19; VGH BW, U.v. 15.12.2016, a.a.O. Rn. 35; HessVGH, B.v. 4.8.2016 a.a.O. Rn. 11).

  • VG Stuttgart, 23.10.2019 - 13 K 1922/19

    Genehmigung für Windenergieanlagen; Antragsbefugnis einer anerkannten

    Das zum Fledermausschutz durchzuführende Gondelmonitoring zur Entwicklung spezifischer Abschaltalgorithmen (vgl. Abschnitt III, G., Ziffer 3.5 des Genehmigungsbescheids) ist eine geeignete Verminderungsmaßnahme, um erhebliche Umweltauswirkungen auf Fledermäuse auszuschließen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 74 ff.; Hessischer VGH, Beschl. v. 04.08.2016 - 9 B 2744/15 -, juris Rn. 29).

    Das gemäß Abschnitt III, G., Ziffer 3.5 des Genehmigungsbescheids vom Anlagenbetreiber verpflichtend durchzuführende Gondelmonitoring zur Entwicklung spezifischer Abschaltalgorithmen ist als Minimierungsmaßnahme geeignet, das artspezifische Tötungsrisiko für Fledermäuse unter die Signifikanzschwelle abzusenken (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 06.07.2015 - 8 S 534/15 -, juris Rn. 85; Hessischer VGH, Beschl. v. 04.08.2016 - 9 B 2744/15 -, juris Rn. 16).

  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Dieser ergibt sich insbesondere aus dem Leitfaden Windenergie 2012 (S. 63 ff.) und gehört zu den standardmäßigen und in der Rechtsprechung anerkannten Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die vom Beklagten zutreffend als grundsätzlich ausreichend zur Verhinderung einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos bezüglich Fledermäusen bewertet worden sind ( VGH Kassel, Beschluss vom 4. August 2016 - 9 B 2744/15 , Rn. 16 , juris; VG Kassel, Urteil vom 26. Juni 2018 - 7 K 331/15.KS , Rn. 102 , juris).
  • VG Düsseldorf, 12.01.2017 - 28 L 3406/16

    Keine Gesundheitsgefahr durch Windenergieanlagen-Infraschall bei Entfernung von

  • VG Düsseldorf, 19.09.2019 - 28 K 3594/17
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2020 - 5 L 602/20
  • VG Darmstadt, 24.08.2018 - 6 L 4907/17

    Klage eines Umweltverbandes gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

  • OVG Niedersachsen, 14.09.2017 - 12 LA 15/16

    Änderungsgenehmigung; Beigeladene; Erledigung; Verwaltungsakt;

  • VG Wiesbaden, 03.06.2022 - 4 K 767/17

    Windenergieanlagen - Immissionsschutzrecht

  • VG Düsseldorf, 03.04.2017 - 28 K 5145/15
  • OVG Sachsen, 14.12.2017 - 4 B 13/17

    Windkraftanlage; Nebenbestimmung; Gondelmonitoring; Abschaltzeiten; Fledermaus

  • VG München, 13.09.2022 - M 28 K 22.1894

    Drittanfechtungsklage gegen Windkraftanlagen im Außenbereich (Gondelmonitoring,

  • VG München, 17.05.2023 - M 28 K 21.6525

    Klageänderung, Rechtsschutzbedürfnis, Klagebefugnis, Antragserfordernis,

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